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Lehrpraxis der LMU
| Antibiotika-Prophylaxe |
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Antibiotika-Prophylaxe bei Herzklappenerkrankungen Menschen mit Herzklappenerkrankungen müssen in Zukunft vor Zahnarztbesuchen oder anderen Eingriffen, bei denen geringe Mengen von Bakterien ins Blut eindringen könnten, keine Antibiotikaprophylaxe mehr betreiben.
Das sehen die neuesten Leitlinien der American Heart Association (AHA) vor, die in Circulation (2007; doi: 10.1161/CIRCULATIONAHA.106. 183095) publiziert wurden. Vor 52 Jahren hatte sich die AHA erstmals für eine Antibiotikaprophylaxe ausgesprochen. Diese Empfehlungen beruhten lange Zeit einzig auf Expertenmeinungen und Plausibilitätsüberlegungen. Weiterhin als notwendig wird sie betrachtet bei Menschen mit künstlichen Herzklappen, mit einer infektiösen Endokarditis in der Anamnese, gewissen schweren angeborenen Herzerkrankungen, bei nicht oder nicht ausreichend reparierten zyanotischen Herzvitien, bei reparierten Herzfehlern mit residualen Defekten und bei Herztransplantierten mit Klappenproblemen. Das sind alles Ausnahmesituationen, während Herzklappenfehler, die in den letzten Leitlinien von 1997 noch als klare Indikation betrachtet wurden, in der Bevölkerung sehr viel häufiger sind. Die AHA schätzt, dass ein bis 2,5 Prozent der Bevölkerung einen Mitralklappenprolaps (MKP) hat. Andere Schätzungen gehen bis zu 20 Prozent, je nachdem, welcher echokardiographische Befund bereits als MKP gedeutet wird. Bisher galt bei einem MKP die Empfehlung zur Antibiotikaprophylaxe. In Zukunft können Menschen mit MKP darauf verzichten; wie auch Patienten mit rheumatischer Herzerkrankung, Bicuspidalklappenerkrankung, verkalkter Aortenstenose, Ventrikel- oder Vorhofseptumdefekt. Auch Patienten mit hypertrophischer Kardiomyopathie müssen nach den neuen Leitlinien keine Antibiotikaprophylaxe mehr betreiben. Wir verweisen auf den Artikel von Meyer, Rüdiger zum Thema: Endokarditisprophylaxe weitgehend obsolet |







